Gefährdungsbeurteilung Psychischer Belastung

Gesetzlich vorgeschrieben

Die psychische Gesundheit spielt eine zunehmende Rolle in der Arbeitswelt. Unternehmen sind daher verpflichtet, in der gesetzlich geforderten Gefährdungsbeurteilung auch auf psychische Belastungs-faktoren einzugehen.

Seit 2013 steht diese Anforderung explizit im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG § 5).

Darüberhinaus bietet sich die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung als ein Analyseinstrument im Managementzyklus BGM (Betriebliches Gesundheitsmanagement) an.

 


Unterstützung

Wir beraten, schulen und unterstützen Sie bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung Psyche.

Wählen Sie aus unseren Bausteinen:

  • Seminar zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung
  • Strategieworkshop
  • Mitarbeiterbefragung mit Handlungs-/ Maßnahmenempfehlungen
  • Workshop zur Arbeitssituationsanalyse
  • Ergebnispräsentation

 


Durchführung

Wir bieten Ihnen auch an, die Gefährdungsbeurteilung komplett durchzuführen, sodass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

 

Mitarbeiter haben häufig ein größeres Vertrauen in die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung durch einen externen Dienstleister.

 

 

 

Die Analyse findet je nach Bedarf als Mitarbeiterbefragung, Arbeitsplatz-, Arbeits-situationsanalyse oder in Kombination dieser Möglichkeiten statt.

 

Wichtig ist eine transparente Kommunikation der Analyseergebnisse. Hieraus leiten wir Handlungsempfehlungen ab, deren Umsetzung in Maßnahmen wir am besten gemeinsam mit Ihrem Team entwickeln.

 

Die Akzeptanz und damit der Erfolg der Gefährdungsanalyse psychischer Belastung hängt sehr davon ab, wie stark Ihr Team in den Prozess mit eingebunden wurde.

Darauf legen wir von Anfang an größten Wert.