Betriebliches Eingliederungsmanagement

vom Gesetzgeber verlangt

Als Präventionsmaßnahme vor erneuter Erkrankung, Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitsplatzverlust schreibt der Gesetzgeber ein Betriebliches Eingliederungs-management (BEM) vor (§ 167 Abs. 2 SGB IX).

 


BEM-Team Schulung

Die Mitarbeiter eines BEM-Teams erhalten in unserer Schulung alle Informationen, das notwendige Handwerkszeug und Übungsmöglichkeiten, um ein sinnvolles und gesetzeskonformes BEM anbieten zu können.


BEM-Fallmanagement

Sie können das Betriebliche Eingliederungsmanagement auch an uns als externe Fallmanager delegieren.

Pauschal- oder Fallbezogene Angebote sind möglich.